LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
GELTUNGSBEREICH
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Unsere sämtlichen Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen.
ANGEBOTE UND PREISE
Angebote und Preise gelten in allen Teilen freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Sollte unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung abweichen, so hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, spätestens innerhalb einer Woche nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung, schriftlich zu widersprechen. Alle Angaben, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder sonstigen Drucksachen sind unverbindliche Angaben. Die Preise gelten in Euro ab Werk, unversichert, zzgl. Verpackung, Nebenkosten (Sieb/Klischee/Litho/Satz) und Mehrwertsteuer. Wir behalten uns eine Preiskorrektur im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind und / oder eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist. Bei Sonderanfertigungen und Aufträgen mit Werbeanbringung ist eine Unter- oder Überlieferung von bis zu 10 % der einzelnen Auflage möglich.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Neukunden werden ausschließlich gegen Vorkasse beliefert. Fehler in unseren Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitgeteilt werden. Bei Überschreitung des Zahlungstermines sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Aufrechnungen aufgrund irgendwelcher Gegenforderungen des Käufers sind ausgeschlossen, ausgenommen, sie sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
EIGENTUMSVORBEHALT
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mittels Überweisung unser Eigentum. Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Verarbeitung oder Umbildung findet nicht statt. Bei Beendigung der Zusammenarbeit besteht von Seiten des Auftraggebers ebenfalls kein Anspruch auf Kostenerstattung für die Werkzeuge, bzw. Vorrichtungen oder Teilen derselben.
LIEFERUNG
Liefertermine und Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und nicht vor Eingang vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und / oder einer vereinbarten Anzahlung. Aus rechtlichen Gründen können wir keinen Fixtermin bestätigen, wir sind jedoch bemüht, den gewünschten Liefertermin umzusetzen. Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder bei Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auch bei Freisendungen; die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand in Folge eines Umstandes dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände, wie zum Beispiel Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Vandalismus, behördliche Eingriffe, Energiemangel, gleich ob sie in unserem Betrieb oder bei unserem Vorlieferanten eintreten, bei denen wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert sind, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung oder von Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus etwaigen erfolgten Teillieferungen nicht. Sowohl Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die oben genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Nachlieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel und Vollzähligkeit zu prüfen und innerhalb 8 Tagen ab Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung oder Teile davon, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht, verarbeitet oder weitergeliefert werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos.
URHEBERRECHT
Entwürfe, Ideen und Sonderanfertigungen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht über Dritte weiterverwendet werden und können in geeigneter Weise Herstellernachweise haben. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
KORREKTUREN / DRUCKAUFTRÄGE
Korrekturabzüge und Korrekturandrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns schriftlich als druckreif zu erklären. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
IMPRESSUM
Wir behalten uns das Recht vor, auf der Rückseite oder an geeigneter Stelle der von uns gelieferten Artikel unseren Firmennamen anzubringen. Auch behalten wir uns vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden.
ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT, SCHLUSSBESTIMMUNG
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Mannheim. Sollte einer dieser Punkte unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.
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